12 Quadratmeter.

von Jürg Brechbühl, Eggiwil, 4. Mai 2011

Es ist eine Zeit her: Ich lag sinnend auf meinem Bett und fragte mich, ob dieses Leben als Hirnverletzter eigentlich menschenrechtskonform sei. Das war die Zeit bevor meine epileptischen Anfälle behandelt wurden, eine Zeit, wo ich jede nur erdenkliche Hilfe im Haushalt brauchte, die Zeit, wo mich der Oberarzt in der Klinik für Neurorehabilitation in Tschugg für eine betreute Wohngruppe anmelden wollte. Diesem Ansinnen hatte ich getrotzt. Statt einer betreuten Wohngruppe bezog ich ein Zimmer im Personalhaus eines Berner Spitals.

Diese Zimmerchen waren viel zu klein, als dass da heutzutage noch hochqualifizierte, topverdienende Krankenschwestern wohnen täten. Früher hatte man es noch “Schwesternhaus” genannt. Jetzt war es das zuhause für die gescheiterten, die Alkoholiker, etliche gesellschaftliche Aussteiger, für Asylanten und für ein paar bessergestellte Studenten und einen spanischen Bauarbeiter. Spitalpersonal wie gesagt, wohnte da keines mehr. Aber das Spital besorgte die Putzfrau, welche Gemeinschaftsküche, Gemeinschaftsbad, Gemeinschaftswohnzimmer putzte. Meinen Alltagsbedarf reduzierte ich auf das Minimum und ein paar Nachbarn und Verwandte kauften für mich ein. So konnte ich mein Leben selber im Griff behalten.

Jetzt lag ich also auf dem Rücken und sann über meine 12 Quadratmeter nach, die mein Zimmerchen mass: Vier Meter lang, drei breit. Als Augenmass: Dieser Platzreicht für ein Bett, einen Tisch und einen Stuhl und ein kleines Büchergestell. Wenn ich genug ausgeruht war, meinen Schlaf- und Wachrhythmus richtig einteilte, dann schaffte ich einmal pro Woche einen Spaziergang zwischen 15 und 30 Minuten.

Was würden die Menschenrechtsorganisationen dazu sagen, wenn in der Schweiz einen Strafgefangenen auf 12 Quadratmetern halten täte? Die Frage stellte ich mir. Das war im Jar 1999. Im Jahr 2010 dann bekam ich die Antwort. Ich bin geduldig, warten habe ich gelernt. Mein Gedächtnis ist etwas von dem wenigen was noch zuverlässig funktioniert. Neues lerne ich langsam, aber wenn ich es einmal im Kopf habe, dann vergesse ich so wenig wie vor 30 Jahren. Also was sagen die Menschenrechtsorganisationen zu 12 Quadratmetern für einen Strafgefangenen in der Schweiz?

Letztes Jahr war Inspektion in der Strafanstalt Hindelbank. Dort sind zwei Schwerverbrecherinnen versorgt. Lautstark, während Wochen durch die Tagesanzeiger Presse geschleipft wurde die Reklamation, eine von diesen Versorgten – die Zürcher “Parkhausmörderin” – habe nur 20 Quadratmeter für sich zur Verfügung und zusätzlich einen zweiten Raum, wo sie täglich ein Arbeitsprogramm bewältigen darf. Ihr Spaziergang im Freien ist eine Stunde pro Tag. Die beiden inspizierenden Menschenrechtsorganisationen befanden, 20 Quadratmeter für eine verurteilte, skrupellose Mörderin seien unter allem Hund. Keinen Menschen dürfe man in einem zivilisierten Land so halten.

He nu, wir haben in der Schweiz pro Jahr ungefähr 3000 Unfallopfer, die von Hirnverletzungen bleibende Schäden davontragen. Diese haben nicht diese nette, lautstarke, marktschreierische linke Lobby wie die Mörder, die Kinderschänder und die Räuber. Man braucht keinen Strafvollzug, um schlechter gestellt zu sein. Es genügt, wenn man als ehrlicher, hart arbeitender, steuerzahlender Bürger mit der SUVA oder mit einem Autoversicherer zu tun bekommt. Für solche Geschädigte genügen 12 Quadratmeter.

Die Studenten, die Asylanten und die Aussteiger übrigens, die konnten sich die Zimmer am Ende des Flurs leisten, die Zimmer zu 20 Quadratmeter. Bescheidener nur waren die chinesischen Gastgewerbe-”Praktikantinnen”. Die legten sich zu dritt und zu fünft in den 12 Quadratmeterchen schlafen.

  1. Sturmfock
    4. Mai 2011 um 10:40 | #1

    Eindrückliche Gedanken. Sie machen mich – wenn ich sie weiterdenke, wütend. Meine “Senf”-Zugabe folgt noch, wenn ich mich etwas beruhigt habe und die notwendige Distanz zu einem möglichst sachlichen Senfaufstrick dann eher gelingt. Auch wenn es dem Senfaufstrich an Schärfe kaum mangeln wird ;-)

  2. Christophorus
    6. Mai 2011 um 12:47 | #2

    Vielleicht hätten wir uns in der betreuten Wohngruppe treffen können!

    Auch bei mir wurde über diese Wohnart laut nachgedacht, als ich gesundheitlich extrem litt. Die ÄrztInnen hatten es unterlassen mir ein wirksames Medikament zu verschreiben. Ich war krank, ich war auch selbst schuld(?).
    Ich spürte in mir drin, dass das eine faule Ausrede war. In der medizinischen Behandlung, die sich über 3 Jahre hinzog, habe ich oft gedacht, dass ein Straftäter besser dran ist: Bevor er verurteilt werden darf, bekommt er ein(e) VerteidigerIn. Viele Dinge, die ÄrztInnen mit kranken Menschen tun dürfen, werden ausserhalb des Spitals als menschenunwürdige Behandlung oder gar Folter angesehen. Wenn die Patienten das Spital verlassen, herrscht Stillschweigen auch von ihrer Seite, weil Tabuthemen im Spiel sind.

    Die Rechte der PatientInnen sind so beschnitten, dass sie sich kaum wehren können und sicher nicht an ihr Ziel gelangen, das heisst: NIE wieder so behandelt werden.

    Die klare Lösung in meinem Fall war das richtige Medikament und ein neues Leben, das sich nach meinen Fähigkeiten richtet und mich nicht mehr andauernd überfordert: Ich bin hirnverletzt und unsichtbare Dinge sind für mich viel zu anstrengend. 16 Jahre habe ich nach meinem Hochschulabschluss auf meinem Beruf gearbeitet. Selbstverständlich alles immer mit Hirnverletzung. Den kleinen(!) Extraaufwand, der diese kleine(!) Behinderung bedeutete, habe ich immer durch mehr Leistung und weniger Lebensfreude kompensiert, wie viele andere auch, die sich in der gleichen Lage befinden.

  3. 7. Mai 2011 um 15:36 | #3

    @Christophorus

    Sie haben den 10er geschossen: Die Wahl damals war, ob ich von Ärzten und Betreuern abhängig bleiben wollte oder ob ich einen Ausweg fand, meine Selbstbestimmung im Alltag zurückzuerobern. Ein 12 Quadratmeter enger Raum war der Kompromiss, den ich meiner persönlichen Integrität zuliebe schliessen musste.

    Über die Perversen in den Helfer- und Betreuerberufen muss ich ein ander mal schreiben. Wer es selber nicht erlebt hat, kann sich kaum vorstellen: Von all den wohlanständigen Ärzten, Krankenschwestern, Sozialarbeitern und sonstigem Gutmenschenpersonal ist jeder fünfte ein Perverser, der sich auf Kosten Wehrloser aufgeilen muss.

  4. Eni
    22. Mai 2011 um 13:55 | #4

    Das Promblem ist doch nicht, dass man als Kranker diese Rechte nicht einfordern könnte, sondern dass die Kranke keine Lobby haben die ihnen helfen. Wenn man nicht alles selber in die Hand nimmt, dann hat man einfach das nachsehen. Viele Menschen die angeschlagen sind, haben einfach keine Kraft dazu im sich zu wehren, also versumpfen sie in der Scheisse.

    Strafgefangene dagegen sind in staatlicher Obhut, da gibt es immer Stellen die denen auf die Finger schauen. Strafgefangene müssen sich auch nicht selber wehren. Sie brauchen nur den Mund aufzutun und schon kriechen denen diverse Organisatonen in den Hintern.

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